Wichtige Termine Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022

Dienstag, 5. Juli 2022: Stichtag - Tag der Wahlausschreibung

Mittwoch, 13. Juli 2022: Endtermin für die Bestellung von Sprengelwahlleitern, Sonderwahlleitern bzw. ständigen Vertretern

Mittwoch, 13. Juli 2022: Ende der Frist für das Einbringen von Ansuchen auf Ausfolgung von Abschriften von Wählerverzeichnissen

Freitag, 15. Juli 2022: Endtermin für die Erstattung von Vorschlägen zur Berufung der Beisitzer, Ersatzbeisitzer und Vertrauenspersonen der örtlichen Wahlbehörden

Freitag, 15. Juli 2022: Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses

Donnerstag, 19. Juli 2022 bis Donnerstag, 28. Juli 2022: Auflage des Wählerverzeichnisses

Freitag, 5. August 2022 - 13:00 Uhr: Endtermin für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates (§31 Abs. 2) und für die Wahl des Bürgermeisters (§38 Abs. 2 letzter Satz) bei der Gemeindewahlbehörde

Freitag, 23.09.2022: Stimmabgabe vor dem Wahltag vor der Sonderwahlbehörde gemäß §8 Abs. 1 Z 2 (§49 Abs. 4 iVm §55b)

Sonntag, 02.10.2022: Wahltag

Sonntag, 23.10.2022: Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters

 

 

Gemeinderatswahlen

Was ist zu beachten, wenn man als unabhängige Liste zur Gemeinderatswahl antreten will?

 

Um bei der Gemeinderatswahl mit einer eigenen Liste anzutreten, muss weder ein Verein noch eine Partei gegründet werden!
Dies ist auch nirgendwo zu melden!

Die genaue Vorgangsweise und die erforderlichen Formulare werden rechtzeitig auf die Homepage gestellt.

Bei Fragen sind wir natürlich auch persönlich erreichbar!



Notwendige Rechtsvorschriften für eine Gemeinderatskandidatur

Burgenländische Gemeindeordnung

Burgenländische Gemeindewahlordnung

Burgenländisches Wählerevidenzgesetz