FAQ - hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet!

 

 

 

Muss eine parteiunabhängige Bürgerliste gemeldet werden?

Nein, es muss weder ein Verein gegründet werden noch eine Meldung irgendwo erfolgen!

 

 

Dürfen Personen mit Nebenwohnsitz bei der Gemeinderatswahl wählen?

Ja, wenn Sie älter als 16 Jahre sind und im Wählerverzeichnis erfasst sind.

 

 

Dürfen Personen mit Nebenwohnsitz bei der Gemeinderatswahl als Gemeinderatskandidaten antreten?

Ja, wenn Sie älter als 18 Jahre sind und im Wählerverzeichnis erfasst sind.

 

 

Darf man in mehreren Gemeinden wählen?

Ja, man darf in jeder Gemeinde wählen, in der man einen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, älter als 16 Jahre ist und im Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinden erfasst ist.

 

 

Darf man in mehreren Gemeinden als Gemeinderat kandidieren?

Ja, wenn man älter als 18 Jahre ist und im Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinden erfasst ist.